Der Wetteraukreis hat eine neue Allgemeinverfügung „Besondere regionale Schutzmaßnahmen ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 350“ am 13.01.2022 veröffentlicht.
Da im Wetteraukreis die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 350 überschritten hat, greifen laut der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes die sogenannten „Hotspot-Regelungen“ seit dem 15. Januar 2022.
Nähere Informationen – speziell auch im Hinblick auf den Sport- und Freizeitbereich erhalten Sie über die Homepage des Wetteraukreises:
https://wetteraukreis.de/aktuelles/corona
Weiterhin finden Sie hier die aktuellen Auslegungshinweise des Landes Hessen (Stand: 13.01.2022):