Im Rahmen des Hilfspakets können u.a. Vereine in Hessen im Zeitraum vom 01.03.2023 bis 31.05.2024 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen.
Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen (in einigen Bereichen ist zusätzlich eine Dachverbandsmitgliedschaft zu beachten) können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden.
Vereine können den Antrag ab sofort über folgende Adresse abrufen: https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Energiekostenhilfe für Vereine finden Sie hier: https://antrag.hessen.de/hcc/fm/sites/00042/FAQs.pdf
Die Richtlinie finden Sie im Anhang. Weitere Informationen zum Hilfspaket „Hessen steht zusammen“ und die entsprechende Pressemitteilung können Sie hier abrufen: https://hessen.de/handeln/presse/hessen-steht-zusammen (vgl. 1.3 Maßnahmen zur Entlastung von Vereinen, Initiativen, Verbänden und Einrichtungen)