GEMA-Befreiung für Vereine

Für Ihren Verein/Ihre Organisation in Hessen fallen für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr keine GEMA Lizenzkosten an. Details zum Programm hier:

Damit Ihre ehrenamtlichen Vereine und Organisationen vom Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Land Hessen profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Sitz des Vereins/der Organisation in Hessen

Nur Vereine und Organisationen, unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform, deren offizieller Sitz in Hessen liegt, profitieren von der pauschalen Regelung.

Bis zu vier Veranstaltungen im Jahr

Das Land Hessen übernimmt die Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und Verein/Organisation  – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist. Weitere Veranstaltungen können Sie nach unseren üblichen Tarifen lizenzieren. Bitte beachten Sie, dass nur bestimmte Veranstaltungsformate abgedeckt sind.

Kein Eintritt

Damit die Veranstaltung von der Pauschale abgedeckt ist, darf sie keine kommerziellen Ziele haben. Daher dürfen Sie beispielsweise keinen Eintritt verlangen, wenn Sie die Pauschale nutzen möchten. Eine Veranstaltung auf Spendenbasis ist erlaubt. Auch der Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, solange damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.

Maximal 500 qm Fläche

Der Pauschalvertrag definiert eine maximale Veranstaltungsfläche von 500 Quadratmetern. Veranstaltungen mit größerer Fläche sind nicht abgedeckt.

Ehrenamt

Das Land Hessen übernimmt die Lizenzkosten für Vereine und Organisationen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Lediglich einzelne Hauptamtliche in einem Verein/einer Organisation gelten als Ausnahme, beispielsweise eine Verwaltungskraft.

Gemeinnützigkeit

Der Vertrag gilt für Vereine und Organisationen, die „ehrenamtliche oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke“ im Sinne der Paragrafen § 52 Abs. 1 AO§ 53 oder § 54 Abs. 1 AO der Abgabenordnung verfolgen und über eine entsprechende Bestätigung verfügen (Freistellungsbescheid o. ä). Ob das auf Ihren Verein / Ihre Organisation zutrifft, steht meist in Ihrer Satzung. 

Wo die Pauschale gilt – und wo nicht

Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:

  • Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit
  • Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify
  • in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm);

z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen.

Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:

  • Festivals oder Konzerte
  • Theater/Kabarett
  • Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
  • Streaming-Veranstaltungen
  • Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä., auf Weihnachtsmärkten via Lautsprecher)
  • Veranstaltungen mit Eintritt
  • Festumzüge

Hier geht’s zur Anmeldung…

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