Das Land Hessen hat die neue Förderrichtlinie #deinehrenamt veröffentlicht und macht damit einen wichtigen Schritt hin zu mehr Unterstützung und weniger Bürokratie im Ehrenamt. Die neue Richtlinie ersetzt die bisherige „gemeinsam-aktiv“-Förderung und ist ab sofort online beantragbar.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Förderbeträge bis zu 30.000 € pro Organisation
- Förderung von Vereinsjubiläen, Zukunftsprojekten und Engagement für unterrepräsentierte Gruppen
- Auch private Initiativen sind antragsberechtigt
- Antragsstellung online – Projektstart sofort möglich
- Förderbeträge bis 1.000 € ohne Verwendungsnachweis
Gerade kleinere Vereine profitieren von den bürokratischen Vereinfachungen: Förderbeträge bis zu 1.000 € werden ohne aufwendige Nachweispflichten direkt ausgezahlt – es reicht eine einfache Empfangsbestätigung.
Richtlinie zum Download
Die vollständige Förderrichtlinie (PDF) können Sie hier herunterladen:
Mehr Infos und Antragstellung online:
www.deinehrenamt.de/foerderprogramme