Hier die aktuellen Auslegungshinweise der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) zur Ihrer Kenntnisnahme und Beachtung.
Eine wesentliche Änderung stellt hierbei die Neuregelung im Hinblick auf Veranstaltungen (über 25 Personen) in geschlossenen Räumen und den Kulturbetrieb dar (siehe hierzu § 16 CoSchuV) sowie die 2G-Regelung in den Innenräumen von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten (bisher 3G+).
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch über die Homepage der Hessischen Landesregierung (https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen) sowie über den Landessportbund Hessen (https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/).